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Zuordnungszuständigkeitsübertragungsverordnung – ZOZÜV

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Präsidenten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach dem Vermögenszuordnungsgesetz in Verbindung mit dem Zuordnungsergänzungsgesetz auf den Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

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Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26