print

Viertes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes – ZGÄndG 4 1964

arrow_right

Der in der Anlage rot schraffierte Gebietsteil des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Waltershof - wird in das Zollgebiet einbezogen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25