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ZertVerwV
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Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz – ZertVerwV
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§ 9 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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