1Für Beschlüsse von Unternehmen der Realwirtschaft, die als GmbH & Co. 2KG oder KG über die Aufnahme des Wirtschaftsstabilisierungsfonds als Kommanditist entscheiden, genügt die einfache Mehrheit der am Beschluss teilnehmenden Gesellschafter.
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 20.12.2021 I 5247