(1) 1Den folgenden in Seoul am 14. September 1994 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Verträgen des Weltpostvereins,
- 1.
Fünftes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins
- 2.
Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins nebst Anhang
- 3.
Weltpostvertrag
- 4.
Postpaketübereinkommen sowie der von den Postverwaltungen angenommenen Änderung von Artikel 5 Absatz 2, die der Bundesregierung durch Notifikation des Generaldirektors des Internationalen Büros des Weltpostvereins vom 19. Juni 1997 bestätigt worden ist
- 5.
Postanweisungsübereinkommen
- 6.
Postgiroübereinkommen und
- 7.
Postnachnahmeübereinkommen
nebst Schlußprotokollen wird zugestimmt.
2Die Verträge nebst Schlußprotokollen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.