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Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer – WPO

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1Steuerberater und Bewerber, die die Prüfung als Steuerberater bestanden haben, können die Prüfung in verkürzter Form ablegen.
2Bei der Prüfung in verkürzter Form entfällt die schriftliche und mündliche Prüfung im Steuerrecht.

Neugefasst durch Bek. v. 5.11.1975 I 2803;
zuletzt geändert durch Art. 35 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25