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Gesetz über gebäude- und wohnungsstatistische Erhebungen – WoStatG

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Zusatz- oder Sonderaufbereitungen für Bundeszwecke werden in den Fällen vom Statistischen Bundesamt durchgeführt, in denen sie nicht von den statistischen Ämtern der Länder innerhalb einer angemessenen Frist selbst vorgenommen werden können.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26