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Wohnungslosenberichterstattungsgesetz – WoBerichtsG

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Die Erhebung wird jährlich als Bestandserhebung zum Stichtag 31. Januar, erstmals für das Jahr 2022, durchgeführt.

Geändert durch Art. 2 G v. 5.12.2022 I 2160
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25