(1) Die Wismut GmbH im Aufbau ist von Amts wegen unter Bezugnahme auf dieses Gesetz in das Handelsregister einzutragen.
(2) 1Für die Eintragung in das Handelsregister sind dem Registergericht durch die Wismut GmbH im Aufbau innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieses Gesetzes mitzuteilen:
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