- 1.
die Gewinnung und Herstellung von Waren der gewerblichen Wirtschaft,
- 2.
die Bearbeitung, die Verarbeitung, die Zuteilung, die Lieferung, den Bezug und die Verwendung- a)
von Waren der gewerblichen Wirtschaft,
- b)
von Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft, die ausschließlich zur Herstellung von Waren der gewerblichen Wirtschaft dienen oder zu diesem Zweck von den nach dem Gesetz über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft zuständigen Behörden freigegeben worden sind,
- 3.
die Verarbeitung und die gewerbliche Verwendung von Erzeugnissen der Forst- und Holzwirtschaft sowie die Zuteilung und den Bezug solcher Erzeugnisse zum Zweck der Verarbeitung oder gewerblichen Verwendung,
- 4.
die Erzeugung, die Weiterleitung, die Umwandlung, die Umspannung, die Zuteilung, die Abgabe, den Bezug und die Verwendung von elektrischer Energie,
- 5.
Werkleistungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zu Instandsetzungen aller Art sowie zur Instandhaltung, Herstellung und Veränderung von Bauwerken und technischen Anlagen,
- 6.
die Weiterleitung von Waren der gewerblichen Wirtschaft in Rohrleitungen,
- 7.
die Herstellung, die Instandhaltung, die Abgabe, die Verbringung und die Verwendung von Produktionsmitteln der gewerblichen Wirtschaft,
- 8.
die Fertigung in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft.