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Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Juni 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Leistungen zugunsten italienischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind – WGLeistVtrITAG

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1Dem in Bonn am 2. Juni 1961 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Leistungen zugunsten italienischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind, sowie dem dazugehörigen Briefwechsel vom gleichen Tage wird zugestimmt.
2Der Vertrag und der Briefwechsel werden nachstehend veröffentlicht.

Art. 1 Kursivdruck: Betr. Inkraftsetzung des Vertrages v. 2.6.1961

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25