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Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Juni 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Leistungen zugunsten italienischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind – WGLeistVtrITAG
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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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