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Weser/Jade-Lotsverordnung – Weser/Jade LV

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1Die Seelotsen der Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade dürfen über ihr Seelotsrevier hinaus zwischen den Außenstationen der deutschen Nordseereviere (jeweilige Position des Lotsenschiffes) lotsen.
2Über den in Satz 1 genannten Bereich hinaus dürfen sie nicht lotsen.

3Die Seelotsen der Lotsenbrüderschaft Weser I dürfen Schiffe über 225 Meter Länge, die weseraufwärts fahren, bereits in Höhe „Imsum OF“ besetzen und nach erfolgtem Lotswechsel lotsen.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.12.2025 I Nr. 380
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26