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Weinkonsum-Auswirkungs-Sachverständigenausschuss-Verordnung – WeinASachV

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1Der Sachverständigenausschuss kann zu einzelnen Fragestellungen bezüglich der Bewertung von Informationen weitere Sachverständige anhören.
2Jedes Mitglied kann dazu, schon vor einer Sitzung, Vorschläge unterbreiten.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26