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Verordnung über den Sachverständigenausschuss bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Bewertung beabsichtigter Informationen über die Auswirkungen des Weinkonsums auf die Gesundheit und das Verhalten – WeinASachV

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1Der Sachverständigenausschuss kann zu einzelnen Fragestellungen bezüglich der Bewertung von Informationen weitere Sachverständige anhören.
2Jedes Mitglied kann dazu, schon vor einer Sitzung, Vorschläge unterbreiten.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25