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Verordnung über die Erstattung von notwendigen Auslagen, Verdienstausfall und Vertretungskosten der Wehrpflichtigen und Dienstleistungspflichtigen im Rahmen der Wehrüberwachung und Dienstleistungsüberwachung – WDErstattV
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§ 2 Tagegeld, Übernachtungsgeld
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Tage- und Übernachtungsgeld wird nach dem Bundesreisekostengesetz gewährt.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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