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Bundeswasserstraßenausbaugesetz – WaStrAbG

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Der Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen und die entsprechenden Pläne für andere Verkehrsträger sind im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung aufeinander abzustimmen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25