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Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen – WasserstoffNEV

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Im Rahmen der Ermittlung der Wasserstoffnetzkosten kann die dem Wasserstoffnetzbereich sachgerecht zuzuordnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition in Ansatz gebracht werden.

(+++ § 11: Zur Anwendung vgl. § 2 Abs. 3 Satz 6 +++)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25