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Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen – WahlO Post

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Die bei den Aktiengesellschaften beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten für die Anwendung der Vorschriften der Wahlordnung als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Geändert durch Art. 3 V v. 8.10.2021 I 4640
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25