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Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen – WahlO Post

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Die Vorschriften der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3494) in der jeweiligen Fassung finden für die Wahlen zum Betriebsrat in den Postunternehmen Anwendung, soweit sich aus dieser Verordnung nicht etwas anderes ergibt.

Geändert durch Art. 3 V v. 8.10.2021 I 4640
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25