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Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes – WaffGÄndG

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Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, das Waffengesetz unter Berücksichtigung der Änderungen durch dieses Gesetz mit neuem Datum bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25