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Versorgungsreformgesetz 1998 – VReformG

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Stellenzulagen werden bei allgemeinen Anpassungen der Besoldung nicht erhöht, soweit sie nicht als das Grundgehalt ergänzend ausgewiesen sind.

Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 22.4.2005 I 1106
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26