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Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – VollstrAbkGBRAG

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Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen vom 14. Juli 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Kraft.

Zuletzt geändert durch Art. 24 G v. 27.7.2001 I 1887
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25