1Das Bundesverwaltungsamt protokolliert jede Abfrage und Übermittlung von Daten aus dem Visa-Informationssystem. 2Dazu gehört auch die persönliche Kennung der Personen, die die Abfrage bearbeiten.
Zuletzt geändert durch Art. 34 V v. 19.6.2020 I 1328
Dieses G ist gem. § 6 iVm Bek. v. 8.8.2013 I 3212 mWv 1.9.2013 in Kraft getreten