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Verordnung über die Meldung zu Versuchszwecken verwendeter Wirbeltiere oder Kopffüßer oder zu bestimmten anderen Zwecken verwendeter Wirbeltiere – VersTierMeldV 2013

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Für die Meldungen für das Kalenderjahr 2013 ist die Versuchstiermeldeverordnung vom 4. November 1999 (BGBl. I S. 2156), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 1. August 2013 (BGBl. I S. 3125) geändert worden ist, mit der Maßgabe weiter anzuwenden, dass Verweise auf das Tierschutzgesetz als Verweise auf das Tierschutzgesetz in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung gelten.

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 11.8.2021 I 3570
Ersetzt V 7833-3-13 v. 4.11.1999 I 2156
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25