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VermittVergV
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Verordnung über die Zulässigkeit der Vereinbarung von Vergütungen von privaten Vermittlern mit Angehörigen bestimmter Berufe und Personengruppen – VermittVergV
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§ 4 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 27. März 2002 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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