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Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland" – VerdOrdenStat

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(1) 1Form und Trageweise des Verdienstordens sind:

1.
Das Großkreuz wird an einem breiten, von der rechten Schulter zur linken Hüfte führenden Band getragen. 1Das Band ist mit dem Bundesadler durchwirkt.
2Zu dem Großkreuz gehört ein goldener sechsspitziger Stern, auf dem das Ordenszeichen aufgesetzt ist.

3Dieser wird auf der linken Brustseite getragen.

4Als Sonderstufe wird das Großkreuz mit einem achtspitzigen Stern getragen.
2.
1Das Große Verdienstkreuz ist etwas kleiner als das Großkreuz.

2Es wird
a)
als Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband an einem breiten von der rechten Schulter zur linken Hüfte führenden Band getragen.
3Zum Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband gehört ein goldener vierspitziger Stern, auf dem das Ordenszeichen aufgesetzt ist.

4Dieser wird auf der linken Brustseite getragen.
b)
als Großes Verdienstkreuz mit Stern und als Großes Verdienstkreuz an einem Band um den Hals getragen.
5Für Form und Trageweise des Sterns gilt Nummer 2 Buchstabe a.
3.
Das Verdienstkreuz ist etwas kleiner als das Große Verdienstkreuz.
1Es wird
a)
als Verdienstkreuz 1. Klasse an der linken Brustseite angesteckt.
b)
als Verdienstkreuz am Bande an einem schmalen Band an der linken oberen Brustseite getragen.
4.
1Die Verdienstmedaille ist rund und von goldener Farbe.
2Sie trägt auf der Vorderseite das Ordenskreuz, das von einem Lorbeerkranz umgeben ist, und auf der Rückseite die Inschrift:

3"Für Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland", die ebenfalls von einem Lorbeerkranz umgeben ist.

4Die Verdienstmedaille wird an dem gleichen Band wie das Verdienstkreuz am Bande an der linken oberen Brustseite getragen.

5Das Band hat jedoch einen etwas schmaleren Saum.

6Form und Ausmaß der Ordenszeichen und der Bänder werden auf Mustertafeln festgelegt.

(2) Bei erneuter, höherer Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird die früher verliehene Ordensstufe nicht abgelegt; jedoch wird nur ein Schulterband und ein Stern getragen.

Geändert durch Art. 6 Erlass v. 29.1.1979 I 142
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26