print

Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote – VerbrVerbG

arrow_left

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 8.7.2016 I 1594
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25