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VAG-Informationspflichtenverordnung – VAG-InfoV

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Versorgungsanwärter, die nicht automatisch in das Altersversorgungssystem aufgenommen werden, erhalten die in § 3 Absatz 1 Nummer 9 und Absatz 2 bezeichneten Informationen vor dem Beitritt zum Altersversorgungssystem.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26