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Gesetz zu dem Vertrag vom 7. Juni 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden – UrkBefrITAG

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1Dem in Rom am 7. Juni 1969 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden wird zugestimmt.
2Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25