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Gesetz zu dem Abkommen vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen – UNFreiwProgrAbkG

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1Dem in New York am 10. November 1995 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen, dem Notenwechsel vom selben Tag und der einseitigen deutschen Erklärung zu Artikel 8 des Abkommens wird zugestimmt.
2Das Abkommen, der Notenwechsel und die Erklärung werden nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25