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UNFreiwProgrAbkG
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Gesetz zu dem Abkommen vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen – UNFreiwProgrAbkG
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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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