UmstGErwNwG
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Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben – UmstGErwNwG
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§ 7
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Dieses Gesetz tritt am 29. Juni 1990 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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