UKRatZustAnO
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Anordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt – UKRatZustAnO
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§ 3 Inkrafttreten
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Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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