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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht – UhÜbkG

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1Dem in Den Haag am 26. August 1959 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht wird zugestimmt.
2Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Geändert durch Art. 1 G v. 2.6.1972 II 589
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25