print

Tarifvertragsgesetz – TVG

arrow_left arrow_right

Bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Tarifregister geführt, in das der Abschluß, die Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge sowie der Beginn und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden.

Neugefasst durch Bek. v. 25.8.1969 I 1323;
zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 20.5.2020 I 1055
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25