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Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit – TourKfmAusbV
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§ 11 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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