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Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel – TLMV

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Tiefgefrorene Lebensmittel, die zur Abgabe an Verbraucher bestimmt sind, dürfen nur in Verpackungen in den Verkehr gebracht werden, die das Lebensmittel vor Austrocknung sowie vor Befall durch Mikroorganismen und anderen nachteiligen Beeinflussungen von außen schützen.

Neugefasst durch Bek. v. 22.2.2007 I 258
Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 5.7.2017 I 2272
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25