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Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt – TKTransparenzV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2016, 2981 - 2982)


 1. Name des Anbieters:
 2. Datum/Uhrzeit:
 3. Name des Endnutzers:
 4. Adresse:
 5. Ergebnis zur Download-Rate:
 6. Tatsächlich gemessene Datenübertragungsrate im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten (geschätzten) maximalen Datenübertragungsrate für den Download:
%
Die vertraglich vereinbarte normalerweise zur Verfügung stehende Download-Rate wurde [erreicht/nicht erreicht].
 7. Ergebnis zur Upload-Rate:
 8. Tatsächlich gemessene Datenübertragungsrate im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten (geschätzten) maximalen Datenübertragungsrate für den Upload:
%
Die vertraglich vereinbarte normalerweise zur Verfügung stehende Upload-Rate wurde [erreicht/nicht erreicht].
 9. die Paketlaufzeit:
10. Erläuterungen des [NAME DES ANBIETERS], welche Faktoren das Messergebnis beeinflussen können [optional]:
11. Vertraglich vereinbarte Entschädigungs- und Erstattungsregelungen sowie Sonderkündigungsrechte:

Hinweis:

2
3Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen bietet im Internet unter
http://www.breitbandmessung.de
eine vom jeweiligen Anbieter unabhängige Messsoftware an, mit der die Datenübertragungsrate von Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen überprüft werden kann.

Geändert durch Art. 45 G v. 23.6.2021 I 1858
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25