print

Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin – TKonfAusbV 2010

arrow_left arrow_right

Der Ausbildungsberuf Technischer Konfektionär/Technische Konfektionärin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25