print

Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeister und Tierwirtschaftsmeisterin – TierwMeistPrV

arrow_left arrow_right

Der Prüfling kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Rinderhaltung,
2.
Schweinehaltung,
3.
Geflügelhaltung,
4.
Schäferei oder
5.
Imkerei
wählen.

Geändert durch Art. 11 V v. 21.5.2014 I 548
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25