Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz – TierGesBußG

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Dieses Gesetz regelt Ordnungswidrigkeiten nach dem unmittelbar geltenden Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union und nach dem unmittelbar geltenden Kontrollrecht der Europäischen Union, soweit sich dieses auf das Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union bezieht.

Änderung durch Art. 4 G v. 4.3.2026 I Nr. 60 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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