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Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen – TerrBekGeBefrVerlG

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1Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
2Die Artikel 3 und 4 treten am 1. März 2016 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25