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Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten – TelekomBATZV

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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.11.2024 I Nr. 369
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25