α
TelekomBATZV
print
Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten – TelekomBATZV
arrow_left
§ 3 Inkrafttreten
link
anchor
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.11.2024 I Nr. 369
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung