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Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen – TätoV

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Der Bundesrat hat zugestimmt.

Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 26.1.2016 I 108
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25