SVStFreigG
print
Gesetz über die Freigabe der stillgelegten Mittel aus der Steuer für den Selbstverbrauch sowie über die Aufhebung der Stillegungspflicht für künftig aufkommende Beträge – SVStFreigG
arrow_left
§ 4 Inkrafttreten
anchor
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung