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Gesetz gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen – SubvG

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Gerichte und Behörden von Bund, Ländern und kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung haben Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die den Verdacht eines Subventionsbetrugs begründen, den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25