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Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle – StVUnfStatG

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1Über Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind, wird laufend eine Bundesstatistik geführt.
2Sie dient dazu, eine aktuelle, umfassende und zuverlässige Datenbasis über Struktur und Entwicklung der Straßenverkehrsunfälle zu erstellen.

Zuletzt geändert durch Art. 497 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25