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Bekanntmachung der Verordnung über die Sicherung von Strandschutzwerken auf der Nordseeinsel Borkum – StrandschutzwerkSicherungsV

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1Schilder, die am 30. Juni 2016 aufgestellt sind, gelten neben den nach dieser Verordnung aufgestellten Schildern bis zum 31. Dezember 2021 fort.
2Im Umfang der sich aus den fortgeltenden Schildern ergebenden Verbote oder Berechtigungen ist die Verordnung über die Sicherung von Strandschutzwerken auf der Nordseeinsel Borkum vom 22. Februar 1973 (VkBl.
31973, 218) weiter anzuwenden.

Geändert durch Art. 1 V v. 2.9.2019 VkBl. 628
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26