(1) 1Die Einsatzmedaille der Bundeswehr ist rund und aus bronze-, silber- oder goldfarbenem Metall.
2Sie trägt auf der Vorderseite den Bundesadler, die Rückseite ist glatt.
3Der Rand der Medaille und der Adler sind erhaben geprägt.
4Das schwarz-rot-goldene Medaillenband ist mit einer Spange zur Kennzeichnung des Einsatzes oder der besonderen Verwendung versehen.
5Die Spange ist entsprechend der Medaille aus bronze-, silber- oder goldfarbenem Metall.
(2) 1Für die Gestaltung der Einsatzmedaille der weiteren Stufe „Gefecht“ gilt Absatz 1 mit folgenden Maßgaben entsprechend:
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(3) Die Einsatzmedaille der Bundeswehr und die Einsatzmedaille der Stufe „Gefecht“ können in verkleinerter Form und als Bandsteg in den Farben des Medaillenbandes mit aufgesetzter verkleinerter Spange getragen werden.
(4) 1Die Einsatzmedaille nach Absatz 1 wird nur in der höchsten für den jeweiligen Einsatz oder die jeweilige besondere Verwendung zuerkannten Stufe getragen.
2Die Einsatzmedaille der Stufe „Gefecht“ nach Absatz 2 darf neben der Einsatzmedaille nach Absatz 1 getragen werden.