(1) 1Im Handlungsbereich „Leitung und Vermarktung von Vereinen und Sportanlagen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Managementtechniken zur effektiven Prozesssteuerung im Geschäftsbetrieb einzusetzen.
2Strategien sollen entwickelt und deren Auswirkungen auf die Organisation aufgezeigt werden.
3Marktchancen sollen erkannt und eingeschätzt werden, um unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten und zu treffen.
4Ziele sollen formuliert, Zielgruppen bestimmt und die jeweiligen Marktgegebenheiten beobachtet und analysiert werden.
5In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
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(2) 1Im Handlungsbereich „Entwicklung und Umsetzung von allgemeinen sowie zielgruppenspezifischen Angeboten und Projekten im Sport“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Konzepte für Angebote zu entwickeln.
2Angebote sollen geplant, umgesetzt und einem kontinuierlichen Qualitätssicherungsprozess unterzogen werden.
3Dabei sind die Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die sport- und bewegungsbezogenen Trends zu beachten.
4Projekte sollen geplant, durchgeführt und kontrolliert werden.
5Es sollen Förderprogramme genutzt und Kooperationen begründet werden.
6In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
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(3) 1Im Handlungsbereich „Konzeption und Organisation von regionalen, nationalen und internationalen Veranstaltungen im Sport“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Konzepte für Veranstaltungen, unter Berücksichtigung der betrieblichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, zu erstellen.
2Veranstaltungen sollen geplant, umgesetzt und hinsichtlich der Zielerreichung überprüft werden.
3Schlussfolgerungen und sich ergebende Maßnahmen sollen aus der Bewertung der Ergebnisse abgeleitet werden.
4In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
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(4) 1Im Handlungsbereich „Planung, Konzeption und Durchführung von Maßnahmen des Marketings und der Mittelbeschaffung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, unter Berücksichtigung der Unternehmensphilosophie strategische und operative Ziele festzulegen.
2Aus diesen sollen Marketing-, Sponsoring- und Fundraisingmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.
3Des Weiteren soll der Erfolg der Maßnahmen überprüft und bewertet werden.
4In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
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(5) 1Im Handlungsbereich „Führung und Zusammenarbeit“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, zielorientiert mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Geschäftspartnern und Kunden zu kommunizieren.
2Dabei soll gezeigt werden, dass Mitarbeiter, Auszubildende und Projektgruppen geführt werden können.
3Des Weiteren soll bei Verhandlungen und in Konfliktfällen lösungsorientiert gehandelt werden.
4Methoden der Kommunikation und Motivationsförderung sollen dabei berücksichtigt werden.
5In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
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(6) 1Die schriftliche Prüfung der in den Absätzen 1 bis 5 beschriebenen Handlungsbereiche wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt.
2Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 480 Minuten nicht unterschreiten und 510 Minuten nicht überschreiten.
3Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist aus den beiden schriftlichen Teilergebnissen gleichgewichtig zu bilden.